(11-03-2009, 20:18)p schrieb: Es ist inhaltlich kein Stalking, wenn der Vater öfters versucht, Kontakt mit der blockierenden Ex aufzunehmen weil er sein Kind sehen will. Zeigt die Ex das an und findet sich ein lila Pudelrichter, kann es strafrechtlich durchaus zu Stalking werden.
Sehe ich genauso, p,
die germanistanische Justiz besteht aus vielen Pudelrichterinnen usw.
Weshalb ich Cocktail-Detlefs sehr logischer Argumentation folge:
Entzieht die Exe mit Hilfe von Staat, Gesellschaft und Helferindustrie unsereins als Erzeuger bzw. Vater bzw. Zahlesel das einst gemeinsam gezeugte Kind, dann sollten wir dieser Realität doch mal ganz realistisch ins Auge blicken und uns sagen, daß wir allein dagegen nicht ankommen können. Und da wir somit unserer Vaterschaft beraubt sind, bleibt uns logischerweise nur übrig, uns von Kind und Vaterschaft loszusagen. Soll die Exe bitte Mutter und Vater in einer Person spielen, sie will unsereins ja nicht in der Vaterfunktion erdulden. Soll der Staat doch den Vater spielen, schließlich zwingt er uns allen diese Unrechtsgesetze und dieses Unrechts-Unterhaltsregime auf.
Und bevor wir uns abmelken lassen bis zur Notschlachtung, pfeifen wir besser auf das Unrechtsregime Germanistan mit allen Exen, Richterinnen, Anwältinnen, Helferindustrien und Sauen- äh Frauenhäusern, zeigen denen mal voll den Vogel und reisen einfach ab. Die Welt ist groß und auch außerhalb Germanistans an vielen Stellen einfach schön und zu genießen. Niemand muß sich freiwillig im Staatsgefängnis Germanistan peinigen lassen!
Etwas Besseres als den Tod findet der Zahlesel überall!
Gute Reise in ein selbstbestimmtes Leben in Menschenwürde,
Goddiejens