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Kann man Titel vor Gericht befristen lassen???
#13
(10-09-2012, 16:46)p schrieb: Die Unterhaltsberechtigten müssen regelmässig Nachweise über ihre fortschreitende Ausbildung vorlegen. Das musst du aber einfordern.

also einmal jährlich nehm ich an. Das werd ich machen. Aber die KM wird mir das sicherlich nicht sofort geben.

Wenn kein Unterhaltsanspruch besteht mit 16 oder 18 geht das dann einfach mit der Klage und der herausgabe des Titels oder kann sich die KM da auch streuben.

*Es gibt Tage da habe ich kraft dagegen zu kämpfen und manchmal habe ich die schnauze voll* RolleyesRolleyesRolleyesRolleyes

So wie ich das verstanden hab wegen der Aufstockung kann mir eigentlich egal sein was bei der Verhandlung des KU. Wenn Mindestunterhalt von 334 je Kind oder für beide 200 könnte ich Aufstockung beantragen wenn ich dann arbeite und halt nur sagen wir mal 1000 verdiene.

Das sich die ganze Sache zieht nervt am aller meisten !!!
Schönen Abend, Bernie
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Nachrichten in diesem Thema
Kann man Titel vor Gericht befristen lassen??? - von Bernie - 09-09-2012, 20:43
Kann man Titel vor Gericht befristen lassen??? - von Bernie - 10-09-2012, 13:28
RE: Kann man Titel vor Gericht befristen lassen??? - von Bernie - 10-09-2012, 20:13

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