Wenn es dir um die Befristung geht, dann mache doch den Titel bei einem Notar. DDT Stufe 2 stimmt leider.
Die Kosten dafür halten sich im Rahmen.
Und wegen Herausgabe: Es kann grundsätzlich immer ein Vollstreckungsversuch unternommen werden, selbst wenn du pünktlich zahlst, weil die Gegenseite immer behaupten kann, den Betrag nicht erhalten zu haben. (man kann nicht beweisen, etwas nicht erhalten zu haben) Du kannst dann aber beweisen, dass du pünktlich bezahlt hast, wodurch ein missbräuchlicher Vollstreckungsversuch strafrechliche Konsequenzen für den Gläubiger haben kann.
Im neuen Titel kann man sicher vermerken lassen, dass er den alten, bestehenden Titel vom xx.xx.xxxx mit der Nummer xyz ersetzt. Damit sollte sich die sofortige Herausgabe auch erübrigen.
Wenn die einzigste Abweichung dann nur noch die Befristung auf 18Jahre ist, dann wird die Beiständin sich sicher nicht den Stress machen darauf zu klagen. Um welchen Streitwert soll es da gehen usw...
Die Kosten dafür halten sich im Rahmen.
Und wegen Herausgabe: Es kann grundsätzlich immer ein Vollstreckungsversuch unternommen werden, selbst wenn du pünktlich zahlst, weil die Gegenseite immer behaupten kann, den Betrag nicht erhalten zu haben. (man kann nicht beweisen, etwas nicht erhalten zu haben) Du kannst dann aber beweisen, dass du pünktlich bezahlt hast, wodurch ein missbräuchlicher Vollstreckungsversuch strafrechliche Konsequenzen für den Gläubiger haben kann.
Im neuen Titel kann man sicher vermerken lassen, dass er den alten, bestehenden Titel vom xx.xx.xxxx mit der Nummer xyz ersetzt. Damit sollte sich die sofortige Herausgabe auch erübrigen.
Wenn die einzigste Abweichung dann nur noch die Befristung auf 18Jahre ist, dann wird die Beiständin sich sicher nicht den Stress machen darauf zu klagen. Um welchen Streitwert soll es da gehen usw...