11-09-2012, 19:46
Hallo Foris.
Kann mir von euch einer sagen, ob UH-Titel befristet ist?
Ich stelle den Wortlaut mal online.
Ursprünglicher Titel:
Ich verpflichte mich, diesem Kind ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Regelunterhalt zu zahlen und unterwerfe mich der Festsetzung diese Unterhaltbetrages in Verfahren nach den §§ 642a, 642b, 642d ZPO.
Zur Abwendung der erstmaligen Festsetzung der Unterhalbetrages verpflichte ich mich, dem Kind
ab XX.XX.XXXX 256.- DM
ab XX.XX.XXXX 318.- DM
ab XX.XX.XXXX 383.- DM monatlich im voraus zu zahlen und unterwerfe mich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung.
So weit klar. Befristet und statisch.
Dynamisierung:
1. Ich bin verpflichtet, aufgrund der Urkunde des AG XXXXX vom 15.02 1995, UR-NR. XXX dem Kind XXX , derzeit den Regelunterhalt zu zahlen.
2.Ich verpflichte dem mich, unter Abänderung des vorgenannten Titels dem vorgenannten Kind einen laufenden, monatlichen, monatlich im voraus bis zum 1. eines jeden Monats fälligen an das Kind zu Händen seines jeweiligen gesetzlichen Vetreters zahlbaren Unterhalt von 239.- DM für die Zeit vom 01.07.1998 bis zum 30.06.1999 und ab 01.07.1999 in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.
Titel ist jetzt dynamisch. Besteht ursprüngliche Befristung noch?
Mein Sohn wird im Dezember 18.
WIE und WANN würdet ihr aktiv?
Dank an ALLE
Gekko
Kann mir von euch einer sagen, ob UH-Titel befristet ist?
Ich stelle den Wortlaut mal online.
Ursprünglicher Titel:
Ich verpflichte mich, diesem Kind ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Regelunterhalt zu zahlen und unterwerfe mich der Festsetzung diese Unterhaltbetrages in Verfahren nach den §§ 642a, 642b, 642d ZPO.
Zur Abwendung der erstmaligen Festsetzung der Unterhalbetrages verpflichte ich mich, dem Kind
ab XX.XX.XXXX 256.- DM
ab XX.XX.XXXX 318.- DM
ab XX.XX.XXXX 383.- DM monatlich im voraus zu zahlen und unterwerfe mich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung.
So weit klar. Befristet und statisch.
Dynamisierung:
1. Ich bin verpflichtet, aufgrund der Urkunde des AG XXXXX vom 15.02 1995, UR-NR. XXX dem Kind XXX , derzeit den Regelunterhalt zu zahlen.
2.Ich verpflichte dem mich, unter Abänderung des vorgenannten Titels dem vorgenannten Kind einen laufenden, monatlichen, monatlich im voraus bis zum 1. eines jeden Monats fälligen an das Kind zu Händen seines jeweiligen gesetzlichen Vetreters zahlbaren Unterhalt von 239.- DM für die Zeit vom 01.07.1998 bis zum 30.06.1999 und ab 01.07.1999 in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.
Titel ist jetzt dynamisch. Besteht ursprüngliche Befristung noch?
Mein Sohn wird im Dezember 18.
WIE und WANN würdet ihr aktiv?
Dank an ALLE
Gekko