@ Michi
verinnerliche Dir bitte nochmals die Begriffe "Unterhaltspflicht" und "Leistungsfähigkeit".
Du bist und bleibst unterhaltspflichtig, bis dein Kind entweder 18 Jahre alt ist oder seine Erst-Ausbildung beendet hat und deines Unterhalts nicht mehr bedarf. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Aber Du bist als Student ohne Einkommen nicht leistungsfähig. Du müsstest eigentlich Unterhalt leisten, kannst aber nicht.
Jetzt kommen die juristischen Kniffe: bist Du nicht leistungsfähig, und unterschreibst du keinen Titel, dann musst Du nichts zahlen - so lange zumindest, wie deine "Nicht-Leistungsfähigkeit" besteht. Nämlich so lange, wie Du kein Einkommen erzielst. Falls Du jedoch einen Titel unterschreiben solltest, egal in welcher Höhe (auch eine sog. Stundung), und nicht bezahlst, dann laufen die nicht gezahlten Beträge als Schulden auf und werden sofort fällig, sobald Du Einkommen erzielst.
Ganz vereinfacht ausgedrückt: wenn Du die nächsten sechs Jahre nicht leistungsfähig bist, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes. Unterschreibst Du einen Titel, gibt diese Unterhaltsvorschusskasse eben dieses Geld der Kindsmutter als Kredit und treibt diesen Kredit dann bei Dir ein.
Das ist der Unterschied.
Austriake
verinnerliche Dir bitte nochmals die Begriffe "Unterhaltspflicht" und "Leistungsfähigkeit".
Du bist und bleibst unterhaltspflichtig, bis dein Kind entweder 18 Jahre alt ist oder seine Erst-Ausbildung beendet hat und deines Unterhalts nicht mehr bedarf. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Aber Du bist als Student ohne Einkommen nicht leistungsfähig. Du müsstest eigentlich Unterhalt leisten, kannst aber nicht.
Jetzt kommen die juristischen Kniffe: bist Du nicht leistungsfähig, und unterschreibst du keinen Titel, dann musst Du nichts zahlen - so lange zumindest, wie deine "Nicht-Leistungsfähigkeit" besteht. Nämlich so lange, wie Du kein Einkommen erzielst. Falls Du jedoch einen Titel unterschreiben solltest, egal in welcher Höhe (auch eine sog. Stundung), und nicht bezahlst, dann laufen die nicht gezahlten Beträge als Schulden auf und werden sofort fällig, sobald Du Einkommen erzielst.
Ganz vereinfacht ausgedrückt: wenn Du die nächsten sechs Jahre nicht leistungsfähig bist, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes. Unterschreibst Du einen Titel, gibt diese Unterhaltsvorschusskasse eben dieses Geld der Kindsmutter als Kredit und treibt diesen Kredit dann bei Dir ein.
Das ist der Unterschied.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1