11-09-2012, 22:20
Sofern der Titel noch existiert, können sie pfänden was im Titel steht und die Rückstände dazu. Irgendwelche Schriftverkehre blockieren dieses Recht nicht. Dein Anwalt soll den bestehenden Titel gerichtlich angreifen bzw. die Höhe des Titels. Die Weigerung der Gegenseite, Angaben zu belegen gibt Anlass zur Klage.