Hallo,
Update:
Heute Schreiben der RAtte:
Das Jobcenter berufe sich auf den Datenschutz und gäbe keine Auskunft zu meinem Einkommen.
Ich solle nun Belege vorweisen, aus denen sich mein Einkommen von 09/2011-08/2012 ergäbe.
Sollte ich o.g. Leistungen bezogen haben, solle ich Bewerbungen nachweisen. Sollte ich das nicht bis zu genanntem Zeitpunkt tun -> Auskunftsklage.
Da die RAtte alle möglichen Stellen anschreibt um Info´s über mich zu bekommen, werde ich einen Teufel tun und Bewerbungsanschreiben liefern. Ich denke es ist äußerst kontraproduktiv wenn eine RAtte pot. AG´s belästigt.
Ich wollte nun so antworten:
"Sehr geehrte RAtte,
wie Ihnen bekannt, beziehe ich weiterhin ALG II. Ich habe bereits im Juli 2011 hierüber Auskunft erteilt. Ich verweise daher auf § 1605 BGB.
Bewerbungsabschriften für Juli 2012 liegen Ihnen bereits vor. Anbei sende ich Ihnen eine Übersicht meiner Bewerbungsbemühungen für August 2012.
Falls er dann wieder meckert, wegen der Anschreiben, würde ich mir die Rechtsgrundlage nennen lassen.
oder Optional: "Originalunterlagen werde ich dem Gericht gerne zugänglich machen."
Eure Meinung?
Update:
Heute Schreiben der RAtte:
Das Jobcenter berufe sich auf den Datenschutz und gäbe keine Auskunft zu meinem Einkommen.
Ich solle nun Belege vorweisen, aus denen sich mein Einkommen von 09/2011-08/2012 ergäbe.
Sollte ich o.g. Leistungen bezogen haben, solle ich Bewerbungen nachweisen. Sollte ich das nicht bis zu genanntem Zeitpunkt tun -> Auskunftsklage.
Da die RAtte alle möglichen Stellen anschreibt um Info´s über mich zu bekommen, werde ich einen Teufel tun und Bewerbungsanschreiben liefern. Ich denke es ist äußerst kontraproduktiv wenn eine RAtte pot. AG´s belästigt.
Ich wollte nun so antworten:
"Sehr geehrte RAtte,
wie Ihnen bekannt, beziehe ich weiterhin ALG II. Ich habe bereits im Juli 2011 hierüber Auskunft erteilt. Ich verweise daher auf § 1605 BGB.
Bewerbungsabschriften für Juli 2012 liegen Ihnen bereits vor. Anbei sende ich Ihnen eine Übersicht meiner Bewerbungsbemühungen für August 2012.
Falls er dann wieder meckert, wegen der Anschreiben, würde ich mir die Rechtsgrundlage nennen lassen.
oder Optional: "Originalunterlagen werde ich dem Gericht gerne zugänglich machen."
Eure Meinung?