12-09-2012, 16:07
(11-09-2012, 19:48)Austriake schrieb: Jetzt kommen die juristischen Kniffe: bist Du nicht leistungsfähig, und unterschreibst du keinen Titel, dann musst Du nichts zahlen - so lange zumindest, wie deine "Nicht-Leistungsfähigkeit" besteht. Nämlich so lange, wie Du kein Einkommen erzielst. Falls Du jedoch einen Titel unterschreiben solltest, egal in welcher Höhe (auch eine sog. Stundung), und nicht bezahlst, dann laufen die nicht gezahlten Beträge als Schulden auf und werden sofort fällig, sobald Du Einkommen erzielst.Das klärt die Sache für mich erheblich auf. Bis jetzt war dieser Punkt recht nebulös.
Wenn man dem Jugendamt eine Leistungsunfähigkeit nachweist, kann man dann auf eine Titulierung erst zum Beginn der Leistungsfähigkeit hoffen?
tora17653 schrieb:Da man hier nicht Deine Interessen vertritt, wird man versuchen den maximalen Betrag zu bekommen. Man wird Dir im Zweifelsfalle gar nicht sagen, dass es so etwas wie einen Selbstbehalt gibt.Das Thema Pfändung ist noch ein heißes Thema. Wenn die Wohnung, das Auto, usw. auf jemand anderes geschrieben ist, ich also selbst keinen materiellen Besitz habe, was geschieht dann? Oder anderst gefragt, kann ich Dinge schützen, in dem ich sie in den Besitz anderer gebe?
Wenn Du eine Titulierung unterschreibst, die Du nicht bezahlen kannst, dann wirst Du halt gepfändet - also Vorsicht !
tora17653 schrieb:Und denke daran:Damit muss ich mich noch befassen. Aber dass diese Pflicht vorhanden ist, ist mir bewusst.
Du bist prinzipiell nicht nur Deinem Kind unterhaltspflichtig, sondern auch der Mutter (drei Jahre lang). Das wäre dann möglicherweise die nächste Forderung, die käme, wenn der Kindesunterhalt schon tituliert wäre.
Frag doch einfach mal das Jugendamt, wie es mit dem Unterhalt für die Mutter denn aussehen würde, wenn Du Geld hättest...
Ich kann mir vorstellen, das man das Dir gegenüber gar nicht erwähnt, um Dich nicht zu erschrecken.
iglu schrieb:freunde, jetzt quatscht den to nicht mit eigentlichs, wenns und abers voll.Ehrlich gesagt bin ich über jede kleine Information hocherfreut.
bis zum ende des studiums nichts tun, und basta.
Es macht mir keinen Spaß mich hiermit zu beschäftigen. Aber man kann sich nicht zu gut vorbereiten.
Wenn sich das Jugendamt erstmal gemeldet hat, kann ich kaum auf meinem [Unterschreitung des Mindestniveaus] sitzen bleiben.
Viele Grüße
Michi