12-09-2012, 16:30
(12-09-2012, 16:07)michi schrieb: Das Thema Pfändung ist noch ein heißes Thema. Wenn die Wohnung, das Auto, usw. auf jemand anderes geschrieben ist, ich also selbst keinen materiellen Besitz habe, was geschieht dann? Oder anderst gefragt, kann ich Dinge schützen, in dem ich sie in den Besitz anderer gebe?
Nicht wirklich... komme nicht auf den Fachbegriff hierfür. Eine Schenkung/Überschreibung, etc kann rückgängig gemacht werden, damit der Gläubiger nicht leer ausgeht. Glaube bis zu 10 Jahre rückwirkend. Also Obacht! Dies gilt insbesondere für Häuser! So nen Haus ist halt keine Briefmarkensammlung, von der niemand etwas weiß.
ABER, das trifft für dich ja gar nicht zu, weil...
a) du KEINEN Titel unterschreiben wirst und deswegen
b) auch keine Schulden auflaufen, weswegen du eine Pfändung befürchten müsstest
;-)