12-09-2012, 16:34
(12-09-2012, 16:07)michi schrieb: Wenn man dem Jugendamt eine Leistungsunfähigkeit nachweist, kann man dann auf eine Titulierung erst zum Beginn der Leistungsfähigkeit hoffen?
Du sollst nicht darauf hoffen, sondern erst titulieren, wenn du leistungsfähig bist. Bestehe darauf, oder besser...
Sag dem JA, du meldest dich nach deiner Ausbildung bei Ihnen. Bis dahin wünscht du ihnen frohes Schaffen und verbleibst mit freundlichen Grüßen.