12-09-2012, 17:46
Da ist wohl zu viel stille Post im Spiel. Zum Beispiel gibt es den Begriff einer "Verwandtschaft 1. Linie" gar nicht. Es gibt nur eine Verwandtschaft nach Graden und eine Verwandtschaft in gerader Linie. Die Heirat begründet keinen Verwandtschaftsgrad mit einem Kind des Ehepartners, auch keinen Temporären. Begründet wird damit bestenfalls eine Bedarfsgemeinschaft, ausserdem ist es möglich ein "kleines Sorgerecht" auszuüben. Auf sprachlicher Ebene ist man mit dem Stiefkind verschwägert.