13-09-2012, 09:08
(13-09-2012, 09:01)Ibykus schrieb:(13-09-2012, 01:35)iglu schrieb: das war ja genau meine frage, ob es einen anspruch auf juristische verbindlichkeit gibt...., würde ich ihr sehr deutlich schreiben, dass sie das zu beurteilen und zu entscheiden besser dir, als den kompetenteren Elternteil, überlassen sollte!
Und weil iglus Ex eine ganz dolle Einsichtige und schlaue Persönlichkeit ans Tageslicht legt, wird sie auch unterschreiben. Und sie erkennt ihre Fehler aus der Vergangenheit, reflektiert und entschuldigt sich bei iglu und fragt noch, ob sie ihm das Kind nicht auch bringen und wieder abholen soll?
Ich meine iglu ist gut beraten, ohne Füttern von RAs mal zu schauen, ob das so funktioniert. Sich auf 1684 stützen, kann er, wenn es nicht klappt.