13-09-2012, 09:15
(13-09-2012, 09:01)Ibykus schrieb:(13-09-2012, 01:35)iglu schrieb: das war ja genau meine frage, ob es einen anspruch auf juristische verbindlichkeit gibt.Ja, den Anspruch hast du. Und er ergibt sich direkt aus 1684 BGB.
Ibykus, wo liest du da heraus, dass ein UET Anspruch darauf hat, dass der BTE eine vom UET persönlich aufgesetzte und juristisch verwertbare Umgangsregel zu unterschreiben hat.
Ich lese: Das Kind hat ein Recht auf Umgang. Ich lese, dass iglus Ex dieses anbietet. Alles in Butter. Wie soll denn vkh bei der Ausgangslage (ohne das vereinbarter Umgang boykottiert wird) möglich sein, bzw. welche Erfolgsaussichten siehst du für iglu?