13-09-2012, 09:22
(13-09-2012, 09:15)JahJahChildren schrieb: Ibykus, wo liest du da heraus, dass ein UET Anspruch darauf hat, dass der BTE eine vom UET persönlich aufgesetzte und juristisch verwertbare Umgangsregel zu unterschreiben hat.das lese ich nirgends. (aber das habe ich auch nicht behauptet!)
Darum geht's aber auch nicht. Denn eine zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung ist -jedenfalss in Sachen Umgangsregelung- nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben ist.
Eine "juristische Verbindlichkeit" erhält eine Umgangsregelung nur, wenn sie vollstreckbar ist.