13-09-2012, 09:32
Er hat Anspruch auf Umgang, nicht auf eine Umgangsregelung. Das eine ist ein Ereignis, das andere eine Methode um das Ereignis herbeizuführen. Daneben gibts noch andere Methoden. Einen konkreten Anspruch auf eine ganz bestimmte Methode gibts nicht.
Das mit der mündlichen Zusage hatte bei mir z.B. völlig andere Folgen wie bei JahJahChildren. Die Ex sagte auch was zu, um mir damit den Wind aus den Segeln zu nehmen und fing nicht lange danach wieder mit den alten Absagen und Machtspielen an. Jedesmal. Ich Trottel musste dann doch vor Gericht, habe damit wertvolle Zeit verloren, in der der Umgang immer dünner und holpriger wurde. Die mündlichen Zusicherungen brachten nur Extraschleifen abwärts.
Ich propagiere weder das eine noch das andere, sondern will nur die möglichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Wege darstellen.
Das mit der mündlichen Zusage hatte bei mir z.B. völlig andere Folgen wie bei JahJahChildren. Die Ex sagte auch was zu, um mir damit den Wind aus den Segeln zu nehmen und fing nicht lange danach wieder mit den alten Absagen und Machtspielen an. Jedesmal. Ich Trottel musste dann doch vor Gericht, habe damit wertvolle Zeit verloren, in der der Umgang immer dünner und holpriger wurde. Die mündlichen Zusicherungen brachten nur Extraschleifen abwärts.
Ich propagiere weder das eine noch das andere, sondern will nur die möglichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Wege darstellen.