13-09-2012, 10:40
Meine Antwort:
"Dann unterfüttern Sie die gerichtliche Regelung bitte mit Maßnahmen, die ihre Einhaltung wirksam sicherstellen.
Z.B. mit Ordnungsmitteln."
"Dann unterfüttern Sie die gerichtliche Regelung bitte mit Maßnahmen, die ihre Einhaltung wirksam sicherstellen.
Z.B. mit Ordnungsmitteln."