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Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?;
#21
(13-09-2012, 10:12)Ibykus schrieb: Dann wird das Gericht auf Antrag diesem Vergleich beitreten und die Vollstreckungsklausel aus 89 II FamFG aufnehmen.

Und wie wäre dann Teil 2 von iglus Frage zu beantworten? Sprich VKH für das Ansinnen, etwas schriftliches und vollstreckbares in Händen zu halten, für etwas, was auch ohne nachweislich funktioniert?

Mal davon abgesehen, dass Mutti vielleicht bei der Gelegenheit eine Regelung eingebaut haben möchte, die festsetzt, wieviel Euros iglu denn rüberschieben muss, sollte er mal aus welchen Gründen auch immer verhindert sein, einen vereinbarten Umgangstag einzuhalten. Schliesslich hat ja auch sie Anspruch, etwas vollstreckbares in Händen zu halten.

Mal ehrlich... Propagieren wir nicht immer, möglichst das Anwalts- und Richtergesocks außen vor zu lassen, wann immer möglich. Hier sehe ich die Gelegenheit, sich mal selber an die Nase zu fassen, anstatt sich "zu nehmen, was einem zusteht"! Ihm steht die Ausweitung des Umgangs zu, diese Ausweitung wird nun angeboten... so what?!

Wenn euer Rat sein soll, das möglichst "prinzipiell" schriftlich vom Gericht festzurren zu lassen, seid ihr dann auch ein Fan davon, dass der Anspurch auf Ausfertigung eines vollstreckbaren, unbegrenzten und dynamischen KU Titels, trotz freiwilliger und pünktlicher Zahlung in korrekter Höhe besteht? Ich nicht.

Ich würde das "großzügige" Angebot erstmal so annehmen. Umgang ausweiten und genießen. Wenn Mutti dann zurückrudert hat iglu die bessere Position: "Lieber Richter, nun hat das so schön einvernehmlich funktioniert. Waren tolle 2 Wochen. Auch Kiddy war happy. Nun soll Umgang wieder reduziert werden. Dieses Hin- und Her kann nicht gut fürs Kind sein. Ich glaube wir brauchen da doch mal Richterliche Hilfe, ach Ja, ich brauche VKH"
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Nachrichten in diesem Thema
Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von iglu - 13-09-2012, 00:14
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:01
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:15
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:22
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:41
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 10:12
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von JahJahChildren - 13-09-2012, 10:54
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von karlma - 13-09-2012, 10:34
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 15:32
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 16:02
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 19:42
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 14-09-2012, 16:01
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 14-09-2012, 16:04
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 15:16
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RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 16:33
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 19:48
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 28-09-2012, 00:48
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 29-09-2012, 18:03

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