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Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?;
#23
(13-09-2012, 10:54)JahJahChildren schrieb: ...Schliesslich hat ja auch sie Anspruch, etwas vollstreckbares in Händen zu halten.
Korrekt, warum auch nicht. Und das Kind hat das Recht, dass dessen Elternteile den Kontakt zu ihm als selbstverständliche Verpflichtung annehmen.
Am vergangenen WE hatte ich ein Gespräch mit einem Vater, der wg. ausgefallenem 1684 (Krankheit Vater) ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekam. Zeugte zwa nicht von viel Fingespitzengefühl des Richters, aber zeigte mit erneut wie sehr die Regelungen ins Detail gehen sollten - oder auch nicht, wenn man lieber Glücksspiel mit dem Ex-Partner betreiben mag.

Zitat:Mal ehrlich... Propagieren wir nicht immer, möglichst das Anwalts- und Richtergesocks außen vor zu lassen, wann immer möglich. Hier sehe ich die Gelegenheit, sich mal selber an die Nase zu fassen, anstatt sich "zu nehmen, was einem zusteht"! Ihm steht die Ausweitung des Umgangs zu, diese Ausweitung wird nun angeboten... so what?!
Wann immer möglich! Insoweit auch die von mir betriebene Vereinsmeierei, damit es eines guten Tages zu allgemein verbindlichen Regelungen kommt, die Juristen so flüssig machen, wie expansierter Stickstoff. Überflüssig. Gasförmig!

Zitat:Wenn euer Rat sein soll, das möglichst "prinzipiell" schriftlich vom Gericht festzurren zu lassen, seid ihr dann auch ein Fan davon, dass der Anspurch auf Ausfertigung eines vollstreckbaren, unbegrenzten und dynamischen KU Titels, trotz freiwilliger und pünktlicher Zahlung in korrekter Höhe besteht? Ich nicht.
Meine Sichtweise adressierte ich konkret an ihn, in seinem Fall, weil mir die Methode vertraut ist. Die Entscheidung trägt er allein, wie auch die Konsequenzen.

Zitat:Ich würde das "großzügige" Angebot erstmal so annehmen. Umgang ausweiten und genießen. Wenn Mutti dann zurückrudert hat iglu die bessere Position: "Lieber Richter, nun hat das so schön einvernehmlich funktioniert. Waren tolle 2 Wochen. Auch Kiddy war happy. Nun soll Umgang wieder reduziert werden. Dieses Hin- und Her kann nicht gut fürs Kind sein. Ich glaube wir brauchen da doch mal Richterliche Hilfe, ach Ja, ich brauche VKH"
Bezüglich VKH ist dein Weg sicher günstiger, wenn die zweitbeste aller Muddis sich sträubt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von iglu - 13-09-2012, 00:14
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:01
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:15
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:22
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 09:41
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 10:12
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Bluter - 13-09-2012, 12:28
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von karlma - 13-09-2012, 10:34
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 15:32
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 16:02
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 13-09-2012, 19:42
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 14-09-2012, 16:01
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 14-09-2012, 16:04
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 15:16
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 15:44
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 16:33
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 27-09-2012, 19:48
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 28-09-2012, 00:48
RE: Anspruch auf verbindliche umgangsregelung?; - von Ibykus - 29-09-2012, 18:03

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