13-09-2012, 16:02
nochmal abschließend
:
Solche Entscheidungen ergehen -auch mit mündlicher Verhandlung- i.d.R. gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden allerdings nicht erstattet.
![Big Grin Big Grin](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/biggrin.gif)
Solche Entscheidungen ergehen -auch mit mündlicher Verhandlung- i.d.R. gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden allerdings nicht erstattet.