(11-03-2009, 22:12)Ralf G. schrieb: Für Frauen und Mütter sind Anzeigen kein Problem.
Das ist für niemanden ein Problem - mehr noch - das ist ein kostenloser Service der Bundesrepublik Deutschland, den jeder nutzen kann.
1. Wähle die Person Deines Vertrauens, der Du was auswischen willst.
2. Denke Dir irgendeinen Grund aus.... z.B. Beleidigung
3. Gehe zur Pozilei und stelle einen Strafantrag.
Hierbei empfiehlt es sich, eine bereits verfaßte Begründung mitzunehmen, denn Pozeilisten können nur sehr langsam auf der (oftmals noch vorhandenen) Schreibmaschine tippen.
Das spart viel Zeit.
Was passiert danach?
1. Die Pozilei hat den Strafantrag dem Staatsanwalt vorzulegen und bereitet für seine Entscheidung alles vor.
Also muß auch der Beklagte von der Pozilei zum Sachverhalt angehört werden und wird logischerweise zur Pozileistation eingeladen.
2. Der Staatsanwalt entscheidet dann, ob "öffentliches Interesse" , sprich Interesse der Bundesrepublik an einer Strafverfolgung, vorliegt.
Falls nein - gibt es ein Schreiben, daß die Verfolgung eingestellt wird.
Falls ja - geht es zur Entscheidung vor Gericht.
Das Gericht ....
.... entscheidet, daß es sich um eine Straftat handelt - dann wird die Sache groß aufgezogen
.... entscheidet, daß die Sache nur gering ist - dann gibt es eine kleine Geldstrafe.
Was ist der Vorteil eines Strafantrages?
Das ist ein Punkt, den viele verkennen!
Hat der Strafantrag Erfolg gehabt und sei es nur mit einer klitzekleinen Geldstrafe bestraft, dann geht die Geldstrafe an den Vater Staat.
Schließlich haben wir ihn ja durch Antrag bevollmöchtigt zu bestrafen - also haben wir von dem Geld absolut nix.
Aber:
Dadurch, daß der/die Beklagte bestraft wurde, hat ein deutsches Gericht das zu Recht erkannt.
Nun kann man über z.B. ein Zivilgericht andere Forderungen für sich persönlich durchsetzen, z. B. Schadenersatz.
Und das geht dann gut durch, denn der Anwalt des Staates hat mit seinem Gericht bereits die Schuld festgestellt und das Zivilgericht kann nun keine andere Aussage mehr treffen und ist demzufolge gezwungen, dem Zivilantrag (z.B. Schadenersatz) nachzukommen.
In der Praxis könnte es zum Beispiel so aussehen:
- Ich habe keinen Kindesumgang weil Mama es verweigert.
- Damit werde ich Plem-Plem im Kopp und bin in psychologischer Behandlung.
- Es gibt einen Strafantrag gegen Mama.
- Kommt der Strafantrag durch, gehe ich sofort zum Zivilgericht und verklage Mama wegen Körperverletzung* auf Schadenersatz**.
*Körperverletzung
Diesen Begriff muß man sich im Gesetzbuch ganz sorgfältig reinziehen.
Allein die Aussage "Ich habe mich dadurch unwohl gefühlt." ist bereits Körperverletzung.
Diese muß aber z.B. durch den Psychi nachgewiesen sein
** Schadenersatz
So ziemlich jeder Rechtsanwalt hat ein Buch, wo sämtliche Möglichkeiten des Schadenersatzanspruches aufgeführt sind.
(.... sozusagen eine Düsseldorfer Tabelle für Schadenersatz)
Somit ist es bei uns kaum möglich, wie in den USA wegen zu heißem Kaffe und Zunge verbrannt mal fix 2 Millionen zu verlangen.
In meinem Fall bekam ich auf beschriebene Art und Weise 8.200 EUR für eine mir zugefügte 4 cm Schnittwunde.
Ich kann nur sagen ... alles war kostenlos und hat sich gelohnt.
Allerdings zog sich das alles fast 3 Jahre hin.
Es ist also auch viel Ausdauer gefragt.