14-09-2012, 15:43
bei der Arge (oder SGB II Stelle) anrechenbares Einkommen feststellen lassen, Unterhalt zahlen und Aufstockung beantragen.
oder
Hinschmeissen, zwei Nebenjobs (einen auf Lebensgefährtin anmelden) -mglw. auch Aufstockung beantragen und bei Gericht beantragen, das fiktive Einkommen zu erhöhen, weil Du Deinem Kind etwas Gutes tun willst und fiktiven Unterhalt zu zahlen Dir keine Probleme bereitet.....
oder
Hinschmeissen, zwei Nebenjobs (einen auf Lebensgefährtin anmelden) -mglw. auch Aufstockung beantragen und bei Gericht beantragen, das fiktive Einkommen zu erhöhen, weil Du Deinem Kind etwas Gutes tun willst und fiktiven Unterhalt zu zahlen Dir keine Probleme bereitet.....