15-09-2012, 00:31
(14-09-2012, 20:02)blue schrieb:Besser noch, er stellt darauf ab, woran er Alleineigentum hat.(14-09-2012, 19:59)iglu schrieb: mit dem leerräumen würde ich auch nicht übertreiben. das kann ihm böse vor die füße fallen.Er muss das, was er bezahlt hat, also ausweislich auf seinem Namen gekauft wurde, sichern! Ansonsten könnte das ins Nirwana verschwinden!
Denn das "Leerräumen" führt ganz sicher zu einer Unterschlagungsanzeige (Antrag, 247 StGB), wenn er mehr mitnimmt, als ihm nach Teilungsanspruch zustehen würde.
Ich bin ja auch immer der Ansicht, dass man sich als Vater nicht vvh übervorteilen oder überrumpeln lassen sollte. Aber man sollte eben auch nicht gedankenlos und unbedacht in die aufgestellten Bajonette der GgSeite laufen.