15-09-2012, 08:49
(15-09-2012, 08:25)xxy schrieb: oder signalisiere ich dadurch sofort das sie das Recht auf die Kinder hat.
Da ist was dran!
Was ist Dein Ziel?
Ich z. B. habe damals gesagt, dass ich mindestens genauso für mein Kind sorgen kann und will. Das bedeutete Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und ersatzweise (!) Vereinbarungen über Umgang. Bis ich das ABR bekam, dauerte es dann 9 Jahre. In der Zeit zog die Mutter fast das ganze Programm ab mit Umgangsverhinderung, spurlosem Verschwinden und Umzug in 400 km Entfernung.
Kern der Bemühungen war, dass mein Zwerg sich Immer zu mir bekannt hat, wenn er gefragt wurde, ob er bei mir sein wollte. Wenn das nicht mehr kommt, ist die Sache verloren.
Wenn ich gefragt wurde, wie ich das denn machen wollte, wenn das Kind bei mir lebt: "Wie jeder oder jede andere Alleinerziehende auch. Arbeiten soviel wie möglich und Unterstützung wahrnehmen." danach wurde dann nicht weiter gefragt.
Mit der Diagnose Borderline bitte vorsichtig umgehen. Viel emotional instabiles Verhalten ist frauentypisch.