15-09-2012, 10:49
(15-09-2012, 10:37)karlma schrieb: Ansonsten fehlt mir der Hinweis auf Einsatz des Vermögens. Wenn da was ist, ist es Essig mit Aufstockung.Richtig. Man kriegt hier nur das, "was einem zusteht", wenn man alles, was man hat beizeiten verjuxt oder so an Freunde verteilt, dass dieser Rechtsstaat einen für "hilfsbedürftig" hält.