15-09-2012, 16:56
(15-09-2012, 10:37)karlma schrieb: Bei Aufstockung geht es nicht um Unterhalt nach BGB sondern um Sozialrecht nach SGB. Zur Bedarfsgemeinschaft gehört W2 dazu und muss mitgerechnet werden.es geht um das anrechenbare Einkommen, dass der Unterhaltsaufstockung zugrunde gelegt wird.
Das geht auch der Arge nur etwas an, wenn eine sogenannte Einstehungsgemeinschaft zugrunde gelegt wird - der ich aber in jedem Fall widersprechen würde ...
Wenn zwei Menschen in einer Wohnung zusammen wohnen, bedeutet das noch nicht, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Ich würde versuchen, W2 ganz außen vor zu lassen.
Dann könnte m.W. nur 20% Ersparnis eingerechnet werden.