15-09-2012, 20:00
(15-09-2012, 19:32)webmin schrieb:das hätte ich aber darauf ankommen lassen, wenn skippers berechnung entsprechend günstiger ausgefallen wäre ...Zitat:Dann könnte m.W. nur 20% Ersparnis eingerechnet werden.Meinst du die 20% aus den Unterhaltsleitlinien des OLG?
An dem Punkt sind wir ja vorbei.
Ich bin sehr gespannt auf das Urteil und auf seine Begründung.