16-09-2012, 13:58
Ich muss euch nochmal nerven ;-)
Ich bin ein wenig verwirrt, was die Titulierung angeht.
In der FAQ heißt es ja (und auch in dem Vordruck zur Beurkundung), dass man einen statischen Betrag und eine Befristung eintragen sollte.
Nach längerer Recherche findet man eigentlich nur Urteile (OLG Hamm), dass eine Befristung ungültig ist und das Kind Anspruch auf einen dynamischen Titel hat. Also das genaue Gegenteil.
Wie ist es euch denn Erfahrungsgemäß ergangen? Wurden diese Titel ohne Probleme anerkannt oder gab es einen Rechtstreit?
MfG
Ich bin ein wenig verwirrt, was die Titulierung angeht.
In der FAQ heißt es ja (und auch in dem Vordruck zur Beurkundung), dass man einen statischen Betrag und eine Befristung eintragen sollte.
Nach längerer Recherche findet man eigentlich nur Urteile (OLG Hamm), dass eine Befristung ungültig ist und das Kind Anspruch auf einen dynamischen Titel hat. Also das genaue Gegenteil.
Wie ist es euch denn Erfahrungsgemäß ergangen? Wurden diese Titel ohne Probleme anerkannt oder gab es einen Rechtstreit?
MfG