16-09-2012, 17:00
(16-09-2012, 15:50)beppo schrieb: Solche Hinweise würde ich nicht während der Sitzung geben, sondern mir für die Beschwerde trocken halten.so geschehen in eigenen Angelegenheiten:
Die KM legt gg das AG-Urteil Berufung ein.
Ich ebenfalls.
Auf meine Berufung hin teilt das OLG (ob aus Fairness oder aus Taktik, sei mal dahingestellt) mit, dass es beabsichtigt, sie abzuweisen, weil ich ganz offensichtlich nicht nachgewiesen hätte, die Möglichkeiten des Arbeitsmarktes, auf dem ich meiner Aus- und Vorbildung entsprechend genügend verdienen könnte, auszunutzen.
Ich habe (hier liegt der Bezug zu beppos Posting) sofort mit einer Gegenvorstellung reagiert und auf den Unsinn der richterlichen Argumente hingewiesen. Die Argumentation des OLG war schon hinsichtlich ihrer Oberflächlichkeit vollkommen absurd.
Und prompt haben diese Zauberlehrlinge der §§-Magie im Berufungsverfahren ihre eigene Argumentation fallenlassen um mir vorzuwerfen, ich hätte (mit gleichen Argumenten) den 2. Arbeitsmarkt über die von mir bereits geleistete Nebenbeschäftigung hinaus nicht in Anspruch genommen ....
Jedenfalls dort wäre mir weiterer Zusatzverdienst möglich gewesen .
Du kannst Dich drehen und wenden wie du willst:
gegen richterliche Willkür bist du machtlos.
Und bevor solche Rechtsbrüche vom BVerfG korrigiert werden (meine Vb ist -vermutlich wegen eines entscheidenden Formfehlers- nicht angenommen worden), haben Väter meistens die Gute Laune verloren und ihre Energie verbraucht und lassen die Dinge auf sich beruhen.