16-09-2012, 18:43
Steffen27x schrieb:
Wegen dem alten Titel würde ich fragen, warum sie den denn noch brauchen wenn es doch schon einen neuen gibt. Also mit einem neuen Reisepass wird der alte sichtlich entwertet!
Rechtlich kenn ich mich nicht aus.
Zitat:So wie die Dame vom JA klang geht sie direkt in den Klageweg, wenn ich nicht dynamisch und unbefristet unterschreibeAlso zu unbefristet/befristet kann ich nur sagen, dass ab 18 auch die betreuende Person (eben beide Eltern) unterhaltspflichtig wird und dann somit eine Abänderung des Titels gegeben ist. Es gibt eben keinen Grund länger als 18 zu titulieren, zumindest konnte mir das JA. keinen nennen und somit wurde bis 18 tituliert.
Wegen dem alten Titel würde ich fragen, warum sie den denn noch brauchen wenn es doch schon einen neuen gibt. Also mit einem neuen Reisepass wird der alte sichtlich entwertet!
Rechtlich kenn ich mich nicht aus.