16-09-2012, 19:19
(16-09-2012, 14:39)steffen27x schrieb: So wie die Dame vom JA klang geht sie direkt in den Klageweg, wenn ich nicht dynamisch und unbefristet unterschreibe.
Darauf würde ich auf jeden Fall ankommen lassen. Selbst ein prozessual erstellter Titel ist besser wie ein Jugendamtstitel, denn der lässt sich mit einer Korrekturklage nach §240 FamFG ändern. Ein Problem ist jedoch die neue Anwaltspflicht.