16-09-2012, 19:41
Mach dir doch keinen solchen Stress:
Befristung:
Dem Kind steht ein unbefristeter Titel zu. Man sollte und kann versuchen, dem JA einen unbefristeten "unterzujubeln", wenn sie aber dagegen sind, würde ich darum keinen Aufwasch machen. Natürlich bedeutet das unter Umständen eine Abänderungsklage zum 18. Geburtstag des Kindes, aber wenn das JA nun gegen dich klagt, kommt auch ein unbefristeter Titel raus - von daher: Warum an einer Stelle streitten, an der man nicht gewinnen kann.
Rückgabe des alten Titels: Du hast ein Recht darauf. Das ist auch nicht verhandelbar. Der Gläubiger ist zur Herausgabe des nicht mehr gültigen Titels verpflichtet. Es gibt auch keinen sinvollen Grund, den Titel nicht auszuhändigen, es sein denn das JA möchte darauf rechtswidrig pfänden lassen, obwohl schon ein neuer Titel besteht.
Einstufung: Grundsätzlich stimmt Stufe 2 schon. Allerdings ist die DD-Tabelle kein Gesetz. Da wird zwar von zwei Unterhaltsberechtigten ausgegangen, allerdings gilt hier, dass bei weniger Berichtigten eine Heraufstufung vorgenommen werden KANN. Von MUSS ist nirgends etwas zu lesen. Ob der Streit um die paar Euro es dir allerdings wert ist, musst du selbst wissen. Wenn du nicht gerade am Hungertuch nagst, würde ich die Stufe 2 akzeptiert.
Dynamisch oder Statisch: Auch hier hat das Kind ein Recht auf einen dynamischen Titel. Traurig, aber wahr.
Insofern würde ich auch @p s Vorschlag folgen: Mach den Titel (mit welchem Inhalt auch immer du willst) beim Notar und hau der JA-Tusse eins auf die Finger mittels Fachaufsichtsbeschwerde. Schick ihr nicht den Originaltitel, sondern eine einfach Kopie und lass sie wissen, dass sie das Original bekommt, sobald sie die alte Urkunde rausrückt. Alles andere (Stufe, Befristung, Dynamisierung) ist eigentlich nicht den Streit wert, denn da kannst du nur verlieren.
Befristung:
Dem Kind steht ein unbefristeter Titel zu. Man sollte und kann versuchen, dem JA einen unbefristeten "unterzujubeln", wenn sie aber dagegen sind, würde ich darum keinen Aufwasch machen. Natürlich bedeutet das unter Umständen eine Abänderungsklage zum 18. Geburtstag des Kindes, aber wenn das JA nun gegen dich klagt, kommt auch ein unbefristeter Titel raus - von daher: Warum an einer Stelle streitten, an der man nicht gewinnen kann.
Rückgabe des alten Titels: Du hast ein Recht darauf. Das ist auch nicht verhandelbar. Der Gläubiger ist zur Herausgabe des nicht mehr gültigen Titels verpflichtet. Es gibt auch keinen sinvollen Grund, den Titel nicht auszuhändigen, es sein denn das JA möchte darauf rechtswidrig pfänden lassen, obwohl schon ein neuer Titel besteht.
Einstufung: Grundsätzlich stimmt Stufe 2 schon. Allerdings ist die DD-Tabelle kein Gesetz. Da wird zwar von zwei Unterhaltsberechtigten ausgegangen, allerdings gilt hier, dass bei weniger Berichtigten eine Heraufstufung vorgenommen werden KANN. Von MUSS ist nirgends etwas zu lesen. Ob der Streit um die paar Euro es dir allerdings wert ist, musst du selbst wissen. Wenn du nicht gerade am Hungertuch nagst, würde ich die Stufe 2 akzeptiert.
Dynamisch oder Statisch: Auch hier hat das Kind ein Recht auf einen dynamischen Titel. Traurig, aber wahr.
Insofern würde ich auch @p s Vorschlag folgen: Mach den Titel (mit welchem Inhalt auch immer du willst) beim Notar und hau der JA-Tusse eins auf die Finger mittels Fachaufsichtsbeschwerde. Schick ihr nicht den Originaltitel, sondern eine einfach Kopie und lass sie wissen, dass sie das Original bekommt, sobald sie die alte Urkunde rausrückt. Alles andere (Stufe, Befristung, Dynamisierung) ist eigentlich nicht den Streit wert, denn da kannst du nur verlieren.