16-09-2012, 19:58
Die Befristung ist nicht unwichtig, sondern eine der wichtigsten Grenzen, die ein Titel enthalten kann. Bis auf die Mindermeinung eines OLGs hat eine Befristung akzeptiert zu werden. Dem (behaupteten) Schutzzweck eines Titels steht eine Befristung nicht entgegen, vor allem da nach zwei Jahren sowieso Auskunft und eventuelle Neufestsetzung erfolgen. Bislang hatten wir im Forum auch noch keinen Fall, in dem eine Befristung zur Klage geführt hat, aber viele Fälle in denen die Jugendamtsschergen das Maul aufgerissen haben, sie würden klagen.
Eine Stufe Unterschied sieht vielleicht nach einem geringen Unterschied aus, hochgerechnet auf viele Monate und Jahre kommen trotzdem respektable Beträge heraus. Ich würde mit grosser Zähigkeit jeden Cent nutzen, den ich den Betrag senken kann. Zu suggerieren "Die Mühe lohnt nicht" ist einer der beliebtesten Tricks der Gegenseite, um Unterhalt hochzutreiben. Ein bisschen, ein bisschen und noch ein bisschen - immer nur höher, nie niedriger. Nix da. Bei den deutschen Gepflogenheiten und als "normal" angesehenen Höhen im Unterhaltsrecht ist es die erste Pflicht des Pflichtigen, die zu senken.
Eine Stufe Unterschied sieht vielleicht nach einem geringen Unterschied aus, hochgerechnet auf viele Monate und Jahre kommen trotzdem respektable Beträge heraus. Ich würde mit grosser Zähigkeit jeden Cent nutzen, den ich den Betrag senken kann. Zu suggerieren "Die Mühe lohnt nicht" ist einer der beliebtesten Tricks der Gegenseite, um Unterhalt hochzutreiben. Ein bisschen, ein bisschen und noch ein bisschen - immer nur höher, nie niedriger. Nix da. Bei den deutschen Gepflogenheiten und als "normal" angesehenen Höhen im Unterhaltsrecht ist es die erste Pflicht des Pflichtigen, die zu senken.