17-09-2012, 09:27
Der einzige Strafantrag, der möglich ist wäre Unterhaltspflichtverletzung und der interessiert im Ausland niemand. Ansonsten ist alles Privatrecht.
Wenn denen klar wird, dass das kein Hopser, sondern Ende Gelände war, bräuchte man eine Kamera, um die Bilder von der tobenden Ex und der langen Reihe ihrer staatlichen und privaten Helfer zu geniessen. Der eine kleine Basispfeiler ist weg, auf dem der ganze Wahnsinn himmelhoch aufgebaut ist.
Wenn denen klar wird, dass das kein Hopser, sondern Ende Gelände war, bräuchte man eine Kamera, um die Bilder von der tobenden Ex und der langen Reihe ihrer staatlichen und privaten Helfer zu geniessen. Der eine kleine Basispfeiler ist weg, auf dem der ganze Wahnsinn himmelhoch aufgebaut ist.