17-09-2012, 10:17
Kommt darauf an, was die Exe als nächstes tut.
Erstattet sie resp. Ihr Anwalt Strafanzeige in Deutschland (weil Du deutscher Staatsbürger bist) wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB, dann wird irgendeine deutsche Staatsanwaltschaft (vermutlich die, die an deiner letzten deutschen Adresse zuständig war- sicher ist das aber nicht; bestenfalls sucht man erst mal eine Staatsanwaltschaft, die Lust hat sich zuständig zu fühlen. Und das kann dauern....) erst mal Ermittlungen aufnehmen. Jetzt kommt es darauf an, WAS diese Staatsanwaltschaft ermitteln KANN bei einem Tatverdächtigen, von dem man nicht einmal weiss, ob und wo er überhaupt noch lebt. Ich schätze mal, dass sich solche Ermittlungen sehr schnell erschöpfen. Auch Staatsanwälte haben so etwas wie beruflichen Ehrgeiz, das beweist der Fall Kachelmann. In deinem Fall sind keine Erfolge zu erwarten, keine Lorbeeren zu ernten. Die Ermittlungen werden einschlafen, im Sande verlaufen. Je mehr Zeit vergeht, desto wahrscheinlicher. Ich nehme mal an, dein Reispaß ist noch ein paar Jahre gültig, so dass Du in nächster Zeit keine deutsche Botschaft aufsuchen musst. Und wenn noch nicht einmal klar ist, ob Du denn überhaupt unterhaltspflichtig bist, weil die unterhaltsberechtigte Person gar Ausländerin ist und kein deutsches Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat und ihr immer noch verheiratet seid und die Exe nach deutschem Recht die gleiche Erwerbsobliegenheit hat wie Du und und und ......
Wenn aber doch ein Staatsanwalt den Ehrgeiz hat, dich ins Gefängnis zu bringen- dann muss er beweisen, dass Du dich schuldhaft deiner Unterhaltspflicht entzogen hast. Und das muss er beweisen, ohne dich vernehmen zu können. Der Staatsanwalt ist auf blosse Sachbeweise angewiesen, denn der Tatverdächtige ist unauffindbar! Falls er genügend Sachbeweise zusammen bekommt, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Man wird eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung versuchen zuzustellen (Achtung: wenn man in Deutschland einen Anwalt hat, schicken sie dem die Einladung, und die Vorladung gilt als zugestellt). Wenn das Gericht keine Adresse zur Zustellung kennt, hängt das Gericht den Zettel ans schwarze Brett draussen im Gerichtsflur. Das nennt sich dann öffentliche Zustellung. Es wird dann eines Tages eine Gerichtsverhandlung stattfinden ohne den Tatverdächtigen, und es wird vermutlich ein Urteil ergehen im Namen des Volkes. Das wird dann wieder ans schwarze Brett gehängt, und das wars dann. Irgendwann ist dieses Urteil dann verjährt, wenn man den Verurteilten nicht zu fassen kriegt.
Eventuell wird dann ein Haftbefehl zur Feststellung des Aufenthalts erlassen. Das heisst, alle deutschen Vollzugsorgane können den Verurteilten überall festnehmen, seine aktuelle Adresse aufschreiben und ihn dann wieder auf freien Fuß setzen.
Das wars. Mehr wird nicht passieren.
Was passiert, wenn Exe nicht in Deutschland, sondern in Frankreich Strafanzeige erstattet, weiss ich nicht. Vermutlich noch weniger, da ihr noch verheiratet seid und somit kein Urteil zur Unterhaltsfrage gesprochen wurde. Deine Unterhaltspflicht ist bisher noch von keinem französischen Gericht festgestellt worden, wenn ich bisher alles richtig verstanden habe. Wenn keine Unterhaltspflicht festgestellt wurde, dann kann auch keine Unterhaltspflicht verletzt worden sein- meine ich, kann mich aber irren!
Austriake
Erstattet sie resp. Ihr Anwalt Strafanzeige in Deutschland (weil Du deutscher Staatsbürger bist) wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB, dann wird irgendeine deutsche Staatsanwaltschaft (vermutlich die, die an deiner letzten deutschen Adresse zuständig war- sicher ist das aber nicht; bestenfalls sucht man erst mal eine Staatsanwaltschaft, die Lust hat sich zuständig zu fühlen. Und das kann dauern....) erst mal Ermittlungen aufnehmen. Jetzt kommt es darauf an, WAS diese Staatsanwaltschaft ermitteln KANN bei einem Tatverdächtigen, von dem man nicht einmal weiss, ob und wo er überhaupt noch lebt. Ich schätze mal, dass sich solche Ermittlungen sehr schnell erschöpfen. Auch Staatsanwälte haben so etwas wie beruflichen Ehrgeiz, das beweist der Fall Kachelmann. In deinem Fall sind keine Erfolge zu erwarten, keine Lorbeeren zu ernten. Die Ermittlungen werden einschlafen, im Sande verlaufen. Je mehr Zeit vergeht, desto wahrscheinlicher. Ich nehme mal an, dein Reispaß ist noch ein paar Jahre gültig, so dass Du in nächster Zeit keine deutsche Botschaft aufsuchen musst. Und wenn noch nicht einmal klar ist, ob Du denn überhaupt unterhaltspflichtig bist, weil die unterhaltsberechtigte Person gar Ausländerin ist und kein deutsches Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat und ihr immer noch verheiratet seid und die Exe nach deutschem Recht die gleiche Erwerbsobliegenheit hat wie Du und und und ......
Wenn aber doch ein Staatsanwalt den Ehrgeiz hat, dich ins Gefängnis zu bringen- dann muss er beweisen, dass Du dich schuldhaft deiner Unterhaltspflicht entzogen hast. Und das muss er beweisen, ohne dich vernehmen zu können. Der Staatsanwalt ist auf blosse Sachbeweise angewiesen, denn der Tatverdächtige ist unauffindbar! Falls er genügend Sachbeweise zusammen bekommt, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Man wird eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung versuchen zuzustellen (Achtung: wenn man in Deutschland einen Anwalt hat, schicken sie dem die Einladung, und die Vorladung gilt als zugestellt). Wenn das Gericht keine Adresse zur Zustellung kennt, hängt das Gericht den Zettel ans schwarze Brett draussen im Gerichtsflur. Das nennt sich dann öffentliche Zustellung. Es wird dann eines Tages eine Gerichtsverhandlung stattfinden ohne den Tatverdächtigen, und es wird vermutlich ein Urteil ergehen im Namen des Volkes. Das wird dann wieder ans schwarze Brett gehängt, und das wars dann. Irgendwann ist dieses Urteil dann verjährt, wenn man den Verurteilten nicht zu fassen kriegt.
Eventuell wird dann ein Haftbefehl zur Feststellung des Aufenthalts erlassen. Das heisst, alle deutschen Vollzugsorgane können den Verurteilten überall festnehmen, seine aktuelle Adresse aufschreiben und ihn dann wieder auf freien Fuß setzen.
Das wars. Mehr wird nicht passieren.
Was passiert, wenn Exe nicht in Deutschland, sondern in Frankreich Strafanzeige erstattet, weiss ich nicht. Vermutlich noch weniger, da ihr noch verheiratet seid und somit kein Urteil zur Unterhaltsfrage gesprochen wurde. Deine Unterhaltspflicht ist bisher noch von keinem französischen Gericht festgestellt worden, wenn ich bisher alles richtig verstanden habe. Wenn keine Unterhaltspflicht festgestellt wurde, dann kann auch keine Unterhaltspflicht verletzt worden sein- meine ich, kann mich aber irren!
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1