17-09-2012, 14:07
Ich habe eine wichtige Frage !
Wenn die Exe mir die ORIGINAL-TITEL aushändigt (warum sie das tut, ist jetzt hier nicht wichtig), kann sie dann WIRKLICH nicht mehr vollstrecken ?
Oder gehört zwingend die gerichtliche Aufhebung der Titel dazu? Was wäre, wenn sie sich beglaubigte Kopien anfertigen läßt?
Also nochmal : Ich bekäme von der Ex die Oiginale. Ist danach eine Vollstreckung noch möglich oder nicht?
Müsste ich DRINGEND wissen! Danke!
Wenn die Exe mir die ORIGINAL-TITEL aushändigt (warum sie das tut, ist jetzt hier nicht wichtig), kann sie dann WIRKLICH nicht mehr vollstrecken ?
Oder gehört zwingend die gerichtliche Aufhebung der Titel dazu? Was wäre, wenn sie sich beglaubigte Kopien anfertigen läßt?
Also nochmal : Ich bekäme von der Ex die Oiginale. Ist danach eine Vollstreckung noch möglich oder nicht?
Müsste ich DRINGEND wissen! Danke!