Weil es so entschieden werden wird, wenn die JA Tusse klagt. Mag sein, dass viele tatsächlich nur das Maul aufreißen, aber WENN geklagt wird, kommt ein unbefristeter Titel raus. Diese Erfahrung haben zumindest wir gemacht. Und wie @p schon erwähnte, hat auch ein OLG dementsprechend entschieden.
Tatsächlich ist es so, dass der Pflichtige keinen Anspruch auf eine Befristung hat. Daher liegt sie im Ermessen des Gläubigers, also des Kindes, also des JAs. Befristung bis zum 18. ist einen Versuch wert, zwei Jahres Befristung erhöht die Klagewahrscheinlichkeit.
@p Das stimmt schon, was du sagst. Ich hab in meiner Antwort auch beide Seiten beleuchtet. Es ist eben tatsächlich ein KANN, nicht ein MUSS. Wie sehr der TO sich streiten will, muss er aber selbst entscheiden. Ihn in einen Streit zu treiben, obwohl er ja eingangs schon schrieb, dass er die Stufe 2 akzeptiert, sehe ich auch nicht als sinnvoll an.
Ganz ehrlich? Würden wir das Angebot bekommen, 20 Euro mehr zu zahlen und dafür die nächsten Jahre Ruhe zu haben, müsste ich nicht lange überlegen. Das muss aber jeder für sich entscheiden.
Tatsächlich ist es so, dass der Pflichtige keinen Anspruch auf eine Befristung hat. Daher liegt sie im Ermessen des Gläubigers, also des Kindes, also des JAs. Befristung bis zum 18. ist einen Versuch wert, zwei Jahres Befristung erhöht die Klagewahrscheinlichkeit.
@p Das stimmt schon, was du sagst. Ich hab in meiner Antwort auch beide Seiten beleuchtet. Es ist eben tatsächlich ein KANN, nicht ein MUSS. Wie sehr der TO sich streiten will, muss er aber selbst entscheiden. Ihn in einen Streit zu treiben, obwohl er ja eingangs schon schrieb, dass er die Stufe 2 akzeptiert, sehe ich auch nicht als sinnvoll an.
Ganz ehrlich? Würden wir das Angebot bekommen, 20 Euro mehr zu zahlen und dafür die nächsten Jahre Ruhe zu haben, müsste ich nicht lange überlegen. Das muss aber jeder für sich entscheiden.