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Aushändigung originaler Urkunden / JA-Unterhaltstitel
#3
Vollstreckt werden kann nur aus der sogenannten "vollstreckbaren Ausfertigung". Das ist das vom Notar oder Gericht ausgehändigte Original. Ein Gerichtsvollzieher darf meines Wissens nur nach Vorlage des Originals vollstrecken, eine beglaubigte oder gar einfache Abschrift reicht nicht aus.
Ergo: Ohne Original keine (legale) Vollstreckung.

Ich würde mir allerdings sicherheitshalber einen Wisch von der KM schreiben lassen, dass sie die Originale freiwillig aus dem und dem Grund rausgerückt hat und dementsprechend keine Ansprüche aus der Urkunde mehr erhebt. Sonst heißt es am Ende vielleicht noch, du hättest sie geklaut, oder sie hat sie dir geliehen weil du sie irgendwo vorlegen musst oder was weiß ich.
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RE: Aushändigung originaler Urkunden / JA-Unterhaltstitel - von Jessy - 17-09-2012, 14:33

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