17-09-2012, 14:59
aber sie haben mir 'in die Karten' gespielt.
Denn z.zt. bin ich als nicht sorgeberechtigter Vater auch 'nur' zu fiktiven Unterhalt verpflichtet.
Damit bestätigen sie in gewisser Weise meine Rechtsauffassung:
kein Sorgerecht - kein Unterhalt.
Basta!
So werde ich mich genüsslich in dem wieder eingestellten Ermittlungsverfahren selber belasten, damit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wieder aufgenommen werden und man sich nicht in die fixe Idee fest beißt, wegen der wiederholten Einstellung würde sich mein Akteneinsichtsbegehren erledigen.
Immerhin hatte mich ja die Generalstaatsanwaltschaft belehrt, die Aufnahme der Ermittlungen erfordere keinen hinreichenden Tatverdacht sondern lediglich Hinweise auf strafbares Verhalten.
Können sie haben!
Mir scheint, diese Behörde ist nicht ausgelastet.
Wenn's nicht so traurig wäre ...
Denn z.zt. bin ich als nicht sorgeberechtigter Vater auch 'nur' zu fiktiven Unterhalt verpflichtet.
Damit bestätigen sie in gewisser Weise meine Rechtsauffassung:
kein Sorgerecht - kein Unterhalt.
Basta!
So werde ich mich genüsslich in dem wieder eingestellten Ermittlungsverfahren selber belasten, damit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wieder aufgenommen werden und man sich nicht in die fixe Idee fest beißt, wegen der wiederholten Einstellung würde sich mein Akteneinsichtsbegehren erledigen.
Immerhin hatte mich ja die Generalstaatsanwaltschaft belehrt, die Aufnahme der Ermittlungen erfordere keinen hinreichenden Tatverdacht sondern lediglich Hinweise auf strafbares Verhalten.
Können sie haben!

Mir scheint, diese Behörde ist nicht ausgelastet.
Wenn's nicht so traurig wäre ...