18-09-2012, 00:30
ein Mahnbescheid, gegen den kein Widerspruch eingelegt wird, führt zu einem Vollstreckungsbescheid. Auch dagegen kann man sich noch mit einem Einspruch wehren.
Widerspruch und Einspruch führen beide direkt ins gerichtliche Verfahren.
Dort wird dann darüber entschieden, ob der beiden zugrunde liegende Anspruch, auf den sich der Gläubiger bezieht, rechtlich besteht.
Bei Dir werden Unterhaltsansprüche geltend gemacht, die aber nur bestehen, wenn du leistungsfähig bist. Beweist Du Deine Leistungsunfähigkeit im unterhaltsrechtlichen Verfahren nicht, dann wird Dein Einkommen fiktiv festgesetzt und danach der zu leistende Unterhalt errechnet.
Soweit Du also wegen Depressionen arbeitsunfähig geschrieben bist, bist Du auch nicht leistungsfähig. _Das solltest Du in Deinem Widerspruch darlegen (achte auf die Rechtsmittelfrist!).
Allerdings solltest Du bei der Gelegenheit ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen und dem Zauber so -wenigstens vorläufig- ein Ende machen.
Wenn Du krank bist, laufen auch Deine Hartz 4 Bezüge weiter.
Für eine Unterhaltsleistung i.H.v. 20 € besteht dann kein Anlaß.
Besteht geregelter Kontakt (Umgang)?
Widerspruch und Einspruch führen beide direkt ins gerichtliche Verfahren.
Dort wird dann darüber entschieden, ob der beiden zugrunde liegende Anspruch, auf den sich der Gläubiger bezieht, rechtlich besteht.
Bei Dir werden Unterhaltsansprüche geltend gemacht, die aber nur bestehen, wenn du leistungsfähig bist. Beweist Du Deine Leistungsunfähigkeit im unterhaltsrechtlichen Verfahren nicht, dann wird Dein Einkommen fiktiv festgesetzt und danach der zu leistende Unterhalt errechnet.
Soweit Du also wegen Depressionen arbeitsunfähig geschrieben bist, bist Du auch nicht leistungsfähig. _Das solltest Du in Deinem Widerspruch darlegen (achte auf die Rechtsmittelfrist!).
Allerdings solltest Du bei der Gelegenheit ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen und dem Zauber so -wenigstens vorläufig- ein Ende machen.
Wenn Du krank bist, laufen auch Deine Hartz 4 Bezüge weiter.
Für eine Unterhaltsleistung i.H.v. 20 € besteht dann kein Anlaß.
Besteht geregelter Kontakt (Umgang)?