18-09-2012, 00:44
(17-09-2012, 14:07)Nappo schrieb: Ich habe eine wichtige Frage !ohne Titel kann sie nicht vollstrecken.
Wenn die Exe mir die ORIGINAL-TITEL aushändigt (warum sie das tut, ist jetzt hier nicht wichtig), kann sie dann WIRKLICH nicht mehr vollstrecken ?
Ich weiß nicht, um welche "Schweinereien" es geht.
Den Titel kriegt sie unter Umständen genauso schnell wieder, wie sie ihn Dir ausgehändigt hat. Deshalb auf keinen Fall den Titel vernichten.
Du musst durch 'Vorzeigen' jederzeit beweisen können, dass er Dir erfüllungshalber oder wegen Verzichts (wirksam und rechtmäßig, solange keine öffentlichen Leistungen davon betroffen sind) ausgehändigt wurde.
Im Zweifel wird das Vollstreckungsgericht bei Dir anfragen, ob der Titel Dir vorliegt. Nämlich dann, wenn die KM eine Zweitausfertigung mit der Begründung beantragt, der Titel sei ihr abhanden gekommen ...
(oder Du hättest ihn bei einem Besuch unbefugt 'mitgehen' lassen - alles schon erlebt!).