18-09-2012, 00:49
(17-09-2012, 14:23)Jessy schrieb: Tatsächlich ist es so, dass der Pflichtige keinen Anspruch auf eine Befristung hat. Daher liegt sie im Ermessen des Gläubigers, also des Kindes, also des JAs. Befristung bis zum 18. ist einen Versuch wert, zwei Jahres Befristung erhöht die Klagewahrscheinlichkeit.Das ist in der Pauschalität wirklich Unsinn. Selbstverständlich kann der Pflichtige einen Anspruch auf Befristung haben: Er braucht nur einen guten Grund - und das evtl. Gericht (wenn es überhaupt so weit kommt) muss seiner Argumentation folgen können und wollen.
Tatsächlich bin ich ein absoluter Befürworter der Befristung auf 2 Jahre - hier machen das sehr viele. Warum sollte man diese Möglichkeit der (kleinen) Risikobegrenzung vorschnell aus der Hand geben? Bei Stellenabbau und keinerlei Arbeitsplatzsicherheit? Wenn der Staat nicht mal garantieren kann, dass es den Euro in 2 Jahren noch gibt?
Definitiv: Es gibt hier ziemlich wenig Klagen gegen solche befristeten Titel, viel viel weniger als 10%. Bisher keine(!) erfolgreich. Meistens belassen es die Jugendämter bei der Drohung (und sparen sich vorallem die Arbeit).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #