18-09-2012, 01:08
(18-09-2012, 00:30)Ibykus schrieb: ein Mahnbescheid, gegen den kein Widerspruch eingelegt wird, führt zu einem Vollstreckungsbescheid. Auch dagegen kann man sich noch mit einem Einspruch wehren.Ähh, nur mal so angemerkt: Was der @papan für einen "Mahnbescheid" hält ist gar keiner - das übliche Problem mit "frei nacherzählten Behördenschreiben".
Ich denke eher er hat ein Schreiben vom Jugendamt / der UVG-Kasse /dem Beistand bekommen, dass es eine "angebliche Unterhaltsschuld" gäbe...
Der wirksamste Widerspruch ist daher wohl auf gut schwäbisch "Mir habbet nix - mir gebbet nix" und das ganze untermauert mit der Hingabe des aktuellen ALGII-Bescheides.
Also @papan:
Von wem ist das Schreiben?
Wozu wirst du aufgefordert?
Wie lautet die Textzeile / der Satz, in dem der Betrag von 2500 Euros steht (bitte hier eintippen).....
Vorläufig:
1. Bloß nichts unterschreiben (keinen Titel, keine Stundung, keine Ratenzahlung, keine Fragebogen, usw.)
2. Auskunft über derzeitige Situation geben (nur durch Übersendung Bescheid - keine Fragebogen ausfüllen)
3. (Wenn meine obige Vermutung stimmt) dann folgendes Schreiben anfertigen und absenden:
Sehr geehrte JA-Tusse,
Ihr Schreiben vom .... hat mich tief beeindruckt. Leider bin ich in einer sehr mißlichen finanziellen Lage, wie Sie aus beigefügtem Bescheid entnehmen können. Tatsächlich sehe ich für das angesprochene Thema keine Lösung zu der ich derzeit nachhaltig beitragen könnte.
MFG
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #