18-09-2012, 12:44
Alles nicht ganz klar. Ich vermute mal: Es ist das sogenannte "vereinfachte Verfahren" zur Kindesunterhaltfestsetzung, das sie bei dir jetzt probieren. Dieses Formular hier: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/..._09_09.pdf
Stimmt das? Vermutung zur Vergangenheit: Befehl zur Auskunftserteilung durch Jugendamt, du erteilst Auskunft und weist nach, dass du nichts zahlen kannst. Jugendamt will trotzdem Unterhalt, hättest dich halt bewerben sollen und fordert Titulierung des Mindesunterhalts. Du machst nichts mehr. Jetzt kommt obiges Formular.
Kurzfristig: Fristgerecht Widerspruch einlegen, normales Verfahren beantragen, Verfahrenskostenhilfe beantragen. Es herrscht Anwaltspflicht.
Stimmt das? Vermutung zur Vergangenheit: Befehl zur Auskunftserteilung durch Jugendamt, du erteilst Auskunft und weist nach, dass du nichts zahlen kannst. Jugendamt will trotzdem Unterhalt, hättest dich halt bewerben sollen und fordert Titulierung des Mindesunterhalts. Du machst nichts mehr. Jetzt kommt obiges Formular.
Kurzfristig: Fristgerecht Widerspruch einlegen, normales Verfahren beantragen, Verfahrenskostenhilfe beantragen. Es herrscht Anwaltspflicht.