(18-09-2012, 20:44)papan schrieb: Nochmal zu dem Brief, es ist ein Mahnbescheid im gelben Umschlag.Im gelben Umschlag kommt so manches daher. Deshalb muss es noch immer KEIN Mahnbescheid sein.
@papan
Hast du mal auf den Link von @p gesehen, ob es das ist? Hola, schreib mal was ab und hör auf zu spekulieren....
@nappo
Deine Antwort wäre OK, wenn es ein normaler Mahnbescheid wäre. Aber es handelt sich hier um Kindesunterhalt. Eher ein gerichtlicher Festsetzungsantrag.
Dagegen kann man per Auskunftserteilung Einspruch einlegen und durch entsprechendes Kreuzchen das sog. "streitige Verfahren" verlangen. Da du dann eh einen Anwalt brauchst, gehst du zu Wohnort-Amtsgericht und holst dir unter Vorlage des Gerichtsschreibens einen Beratungsschein. Damit gehst du zu einem Anwalt.....
@rumpel
Sich für geschäftsunfähig erklären lassen und einen Betreuer bekommen, mag zwar gehen, ist aber nicht für jeden erstrebenswert.So einen Betreuer wird man wohl nicht so leicht los, wie einen Anwalt...
(18-09-2012, 20:44)papan schrieb: ein Anwalt oder ein gesetztlicher Betreuer wäre gut in meiner Situation, aber wo ist der Unterschied?guuggln hilft
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #