19-09-2012, 00:58
Der RA der KM kann die Unterhaltsforderung auch im Wege des MB/ VB versuchen durchzusetzen.
(oder steht irgendwo geschrieben, dass das in Bezug auf Unterhalt rechtlich unzulässig ist?)
Den MB beantragt er beim Amtsgericht.
Das verschickt ihn an den Schuldner.
So war es früher. Als man Kocke noch mit "a" schrieb.
Und Passe mit "i".
(oder steht irgendwo geschrieben, dass das in Bezug auf Unterhalt rechtlich unzulässig ist?)
Den MB beantragt er beim Amtsgericht.
Das verschickt ihn an den Schuldner.
So war es früher. Als man Kocke noch mit "a" schrieb.
Und Passe mit "i".