19-09-2012, 09:18
Moin.
Gegen den Willen der Mutter ist das Wechselmodell nicht durchzusetzen.
Wenn du wegen Umgangsrecht zum Gericht gehst, wirst du meistens mit der Standardregelung, alle 1 Wochenende alle 14 Tage abgespeist.
Die Unterhaltspflicht kann auf die Mutter übergehen, wenn sie mehr als das 2-3 fache deines Netto verdient und nicht das 2 fache des KU!
Gegen den Willen der Mutter ist das Wechselmodell nicht durchzusetzen.
Wenn du wegen Umgangsrecht zum Gericht gehst, wirst du meistens mit der Standardregelung, alle 1 Wochenende alle 14 Tage abgespeist.
Die Unterhaltspflicht kann auf die Mutter übergehen, wenn sie mehr als das 2-3 fache deines Netto verdient und nicht das 2 fache des KU!