19-09-2012, 11:06
1. Wenn es ein Mahnbescheid ist (kommt im gelben Umschlag vom Amtsgericht und steht ganz groß "Mahnbescheid" drauf, ist eigentlich nicht zu verwechseln), dann einfach "Ich widerspreche der Forderung" ankreuzen, unterschreiben, per Einschreiben fristgerecht wegschicken (ohne irgendwelche zusätzlichen Unterlagen, das interessiert zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht) und auf das Verfahren warten. Da @ papan nach eigenen Angaben noch keinen Titel unterschrieben hat, kann das eigentlich nur der Versuch eines mütterlichen Rechtsanwaltes sein, Druck auszuüben und auch ohne Titel an den Kindesunterhalt zu kommen - das mit dem Druck hat ja offensichtlich auch geklappt.
2. Wenn dann vom JA oder wem auch immer das Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung eingeleitet wird, darlegen, dass keine Leistungsfähigkeit vorliegt.
3. Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, Verfahrenskostenhile beantragen, wenn das Verfahren losgeht.
4. Von einem Betreuer lieber Abstand nehmen, es sei denn, man kann wirklich längerfristig nicht mehr eigenverantwortlich handeln. So einen Betreuer wird man nur sehr schwer wieder los.
2. Wenn dann vom JA oder wem auch immer das Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung eingeleitet wird, darlegen, dass keine Leistungsfähigkeit vorliegt.
3. Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, Verfahrenskostenhile beantragen, wenn das Verfahren losgeht.
4. Von einem Betreuer lieber Abstand nehmen, es sei denn, man kann wirklich längerfristig nicht mehr eigenverantwortlich handeln. So einen Betreuer wird man nur sehr schwer wieder los.