19-09-2012, 16:49
Was ist wirklich bei Gericht beantragt? "Besuchsrecht" gibt es nicht. Vermutlich Aufenhaltsbestimmungsrecht?
Lies dir mal das Urteil durch. Insbesondere Randnummer 29 - 35
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...true&bs=10
Vielelicht hilft dir das beim Verständnis, woraus es ankommt.
Lies dir mal das Urteil durch. Insbesondere Randnummer 29 - 35
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...true&bs=10
Vielelicht hilft dir das beim Verständnis, woraus es ankommt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #