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§ 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
#5
Was ist wirklich bei Gericht beantragt? "Besuchsrecht" gibt es nicht. Vermutlich Aufenhaltsbestimmungsrecht?

Lies dir mal das Urteil durch. Insbesondere Randnummer 29 - 35
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...true&bs=10

Vielelicht hilft dir das beim Verständnis, woraus es ankommt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen - von sorglos - 19-09-2012, 16:49

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