19-09-2012, 22:41
@ Jessy
(Da @ papan nach eigenen Angaben noch keinen Titel unterschrieben hat, kann das eigentlich nur der Versuch eines mütterlichen Rechtsanwaltes sein, Druck auszuüben und auch ohne Titel an den Kindesunterhalt zu kommen - das mit dem Druck hat ja offensichtlich auch geklappt.)
der Rechtsanwalt der Mutter kann es nicht sein, meiner Meinung kann es in diesem Fall nur das Jugendamt selber sein.
Wenn ich den Wiederspruch eingelegt habe, wie lange kann es in der Regel dauern bis das JA mich wieder belangt?
Wie ist es wenn, ich mich bereit erkläre in kleinen 20€ Raten den Betzrag abzubezahlen, und wenn es mir gesundheitlich besser geht ich dann verweigere zu bezahlen, wird es dann für mich von Nachteil sein, wenn ich mich vorher auf eine Ratenzahlen eingelassen habe?
(Da @ papan nach eigenen Angaben noch keinen Titel unterschrieben hat, kann das eigentlich nur der Versuch eines mütterlichen Rechtsanwaltes sein, Druck auszuüben und auch ohne Titel an den Kindesunterhalt zu kommen - das mit dem Druck hat ja offensichtlich auch geklappt.)
der Rechtsanwalt der Mutter kann es nicht sein, meiner Meinung kann es in diesem Fall nur das Jugendamt selber sein.
Wenn ich den Wiederspruch eingelegt habe, wie lange kann es in der Regel dauern bis das JA mich wieder belangt?
Wie ist es wenn, ich mich bereit erkläre in kleinen 20€ Raten den Betzrag abzubezahlen, und wenn es mir gesundheitlich besser geht ich dann verweigere zu bezahlen, wird es dann für mich von Nachteil sein, wenn ich mich vorher auf eine Ratenzahlen eingelassen habe?