20-09-2012, 08:42
(19-09-2012, 20:46)p schrieb: Wenn dieses Rechtssystem etwas erstaunlich gut macht, dann ist es bei unbedarften Personen die Fiktion eines Rechtsstaats mit nachvollziehbaren Gesetzen aufrecht zu erhalten."unbedarften" Personen das System des Rechtsstaats mit für sie nachvollziehbaren Gesetzen zu erklären, stelle ich mir auch nicht leicht vor.
Mir jedenfalls gelingt es nicht oft. Aber oftmals weiß ich, wovon und worüber gesprochen wird - auch wenn's kompliziert ist.
Einen "Zweizeiler", in dem Betroffene "identischen Sachverhalte", die juristisch unterschiedlich bewertet wurden, erwähnen, kommentiere ich ohne Aktenkenntnis nur sehr, sehr ungern.
Und NACH Aktenkenntnis sehe ich nicht selten doch Unterschiede, die der Gesetzgeber unterschiedlich zu regeln vorschreibt.
Was insbesondere das Strafrecht angeht, sind die juristischen "Parameter" oftmals so kompliziert, dass "dicke" Kommentare erforderlich sind (die man auch kennen, lesen und verstehen können muss).
Im Übrigen kann ich mich nicht erinnern, jemals einem Verurteilten begegnet zu sein, der davon überzeugt war, zu Recht bestraft worden zu sein
Wir sollten nicht die Benachteiligung, die uns Väter in familienrechtlichen Verfahren begegnet zum Anlass nehmen, um das Kind mit dem Bade auszuschütten. Es ist schwer genug, das konkrete Unrecht zu bekämpfen. Denn auch dazu ist juristischer Sachverstand erforderlich, wenigstens aber nützlich.
Uns pauschal gegen den Rechtsstaat und dessen Regeln zu stellen wird die, von denen wir seine konsequente Beachtung fordern, wenig überzeugen.